| Fahrschule während des Bezugs von Kurzarbeitergeld |
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Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, die Kurzarbeiter- bzw. Saisonkurzarbeitergeld beziehen und an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, können durch das ESF-BA-Programm gefördert werden. Bei Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss (gering qualifizierte Arbeitnehmer), ist die Förderung nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB III) im Rahmen des Bildungsgutscheinverfahrens vorrangig. Für diesen Personenkreis liegt bei der Agentur für Arbeit ein gesondertes Merkblatt aus.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf anDie Agentur für Arbeit erstattet Ihrem Arbeitgeber während der Zeit der Fortbildung 100% der Sozialversicherungsbeiträge. Prospekt der Agentur für Arbeit zum DownloadWeiterführender Link zur Agentur für ArbeitFörderung von Qualifizierungs-Maßnahmen ESF
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