Alle neuen EU Führerscheinklassen übersichtlich zusammen gestellt
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 Fahrzeug Führerschein  Kurzinfo Mindestalter Einschluss  Besitzdauer Vorbesitz
Klasse Mofa maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, 50cm³ Hubraum

15 Jahre

Einschluss: 

Keiner

 Keine Befristung der Besitzdauer Kein Vorbesitz nötig
  Klasse M  Motorrad mit maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, Verbrennungsmotor bis 50cm³ Hubraum

16 Jahre 

Einschluss:

Mofa

 Keine Befristung der Besitzdauer  Kein Vorbesitz nötig
  Klasse A1 Leichtkrafträder bis 125cm³ Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.

 16 Jahre

Einschluss:

M, Mofa

  Keine Befristung der Besitzdauer  Kein Vorbesitz nötig
  Klasse A begrenzt Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25kg pro kW. 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen Krafträder ohne Leistungsbeschränkung gefahren werden.

18 Jahre

Einschluss:

M, Mofa, A1

  Keine Befristung der Besitzdauer  Kein Vorbesitz nötig
  Klasse A unbegrenzt Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25kg pro kW.

25 Jahre

Einschluss:

 M, Mofa, A1,

 A begrenzt

 Keine Befristung der Besitzdauer   Kein Vorbesitz nötig
 

 Klasse S

 Kleinkraftfahrzeuge (Trike, Quadt oder Microcars mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50cm³)

 16 Jahre

 Einschluss

M, Mofa

  Keine Befristung der Besitzdauer  

 Kein Vorbesitz nötig

  Klasse B PKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht incl. Anhänger. Es ist erlaubt einen Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse zu ziehen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Kraftwagens. 18 Jahre, es ist möglich, Im Rahmen des Begleiteten Fahrens die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren zu erwerben

Einschluss:

L, M, S

  Keine Befristung der Besitzdauer  Kein Vorbesitz nötig
  Klasse BE Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger über 750kg und Kombination die nicht unter Klasse B fällt

18 Jahre

Einschluss:

L, M, S

  Keine Befristung der Besitzdauer  Vorbesitz: Klasse B notwendig
  Klasse C Kraftfahrzeuge bis 7,5t zulässigem Gesamtgewicht + Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 750kg. Bei gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren 7,5t Gesamtgewicht incl. Anhänger.

18 Jahre

Einschluss:

C1

 Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung uns augenärztliches Gutachten Vorbesitz: Klasse B notwendig
 

 Klasse C1

 Kraftfahrzeuge bis 7,5t zulässigem Gesamtgewicht + Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 750kg und nicht mehr als 8 Sitzen aussen dem Fahresitz.

 18 Jahre

 Kein Einschluss

 Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach erneute ärztliche Untersuchung uns augenärztliches Gutachten

 Vorbesitz: Klasse B notwendig

  Klasse CE Kombination aus Fahrzeug Klasse C mit Anhänger über 7,5t zulässigem Gesamtgewicht (Sattelzug) Bei gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren 7,5t Gesamtgewicht incl. Anhänger.

18 Jahre

Einschluss:

BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

 Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung uns augenärztliches Gutachten Vorbesitz: Klasse C notwendig
 

 Klasse C1E

 Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

 18 Jahre

 Einschluss:

BE

 Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach erneute ärztliche Untersuchung uns augenärztliches Gutachten

 Vorbesitz: Klasse C1 notwendig

Klasse T Land und Forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit bis 60km/h. Wenn Fahrer unter 18 Jahren dann 40km/h.

16 Jahre

18 Jahre

Einschluss:

 L, M und S

Keine Befristung der Besitzdauer   Kein Vorbesitz nötig
 

 Klasse L

 Land und Forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit bis 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

 16 Jahre

 Kein Einschluss

  Keine Befristung der Besitzdauer 

 Kein Vorbesitz nötig

 

 Klasse D

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz mit einer zulässigen Gesamtmasse mit mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).  

21 Jahre 

 Einschluss:

D1

 Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

 Vorbesitz: Klasse B notwendig

 

 Klasse DE

 Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.

 21 Jahre 

 Einschluss:

BE, D1E, C1E

sofern Klasse C1 vorhanden

  Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

 Vorbesitz: Klasse D notwendig

 

 Klasse D1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).  

 21 Jahre 

Kein Einschluss 

 Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Vorbesitz: Klasse B notwendig 

 

 Klasse D1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhäger über 750 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.  

 21 Jahre 

 Einschluss:

BE, C1E

sofern Klasse C1 vorhanden

 Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Vorbesitz: Klasse B notwendig